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   OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00   

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https://dejure.org/2001,4883
OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2001,4883)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.05.2001 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2001,4883)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 5 U 181/00 (https://dejure.org/2001,4883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Feststellungsklage des Nacherben bezüglich unwirksamer Grundstücksverfügung des Vorerben; Annahme der Unentgeltlichkeit der Verfügung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellungsklage; Verfügung; Wirksamkeit; Nacherbe; Vorerbe; Erbe; Erbschaft; Schenkung; Schenkungsversprechen; Grundstück; Grundbuchberichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage; Verfügung; Wirksamkeit; Nacherbe; Vorerbe; Erbe; Erbschaft; Schenkung; Schenkungsversprechen; Grundstück; Grundbuchberichtigung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 2 O 3008/99
  • OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 728
  • NJW-RR 2002, 728 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00
    Eine Verfügung ist dann unentgeltlich, wenn für das vom Vorerben Weggegebene keine gleichwertige Gegenleistung in den Nachlaß fließt und der Vorerbe subjektiv die Ungleichwertigkeit erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen können (BGH NJW 1984, 366; StaudingerBehrends/Avenarius, a.a.O., § 2113, Rn. 63).
  • OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08

    Nacherbfolge: Verfügungsbeschränkung für den Vorerben beim Verkauf von

    Da eine derartige vom Vorerben vorgenommene Verfügung ex nunc mit absoluter Wirkung unwirksam wird, bedarf es eines schuldrechtlichen Übertragungsanspruches nicht (OLG Oldenburg, Urteil vom 29.5.2001 - 5 U 181/00 = NJW-RR 2002, 728).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 3 U 204/22

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Tod des Nacherben

    So ist der Nacherbe etwa berechtigt, im Wege der Feststellungsklage die Unwirksamkeit gemäß § 2113 Abs. 2 BGB einer Verfügung des Vorerben für den Fall des Eintritts der Nacherbfolge geltend zu machen (OLG Oldenburg, Urteil vom 29.05.2001 - 5 U 181/00, Rn. 29, juris).
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